Mit Verfügungen vom 28. Dezember 2006 erhob die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen vom Ehepaar für das Jahr 2006 A- Konto-Beiträge für Nichterwerbstätige in Höhe von je Fr. 2'184.60. Dabei ging sie von einem Renteneinkommen von je Fr. 13'066.-- (X 20) sowie einem Reinvermögen per 31. Dezember 2006 von je Fr. 857'588.--, somit von einem massgebenden Vermögen von Fr. 1'118'908.--, aus (act. G 4.3). A.b Am 14. November 2007 meldete das Kantonale Steueramt St. Gallen der Sozialversicherungsanstalt ein Erwerbseinkommen des Ehemannes von Fr. 33'977.-- sowie ein Reinvermögen des Ehepaares von Fr. 3'693'779.--, jedoch kein Renteneinkommen (act. G 4.4).