4.1.1 Vorliegend war die Dauer des Praktischen Studiensemesters auf 20 Wochen befristet. Der Lehrgang bzw. der Inhalt des Praktikums richtete sich nach dem Ausbildungsplan für das Praktische Studiensemester des FHS-Studiengangs "Ingenieur-Architektur" (act. G 4.2; Ziff. 2.1) und diente damit nicht dem wirtschaftlichen Zweck des Unternehmens, sondern der beruflichen Ausbildung des Praktikanten. Angesichts dieser Umstände ist das Praktische Studiensemester als ein © Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte