A.a Am 21. November 2007 führte die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) als kantonale Ausgleichskasse bei der S.___ GmbH, St. Gallen, eine Arbeitgeberkontrolle durch. Dabei stellte sie fest, dass die Entschädigung von Fr. 6'500.--, die dem Absolventen der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit St. Gallen (FHS), R.___, im Rahmen des Praktischen Studiensemesters pro 2004 ausbezahlt wurde, nicht als AHV-pflichtiger Lohn deklariert wurde (act. G 1.1). Mit Verfügung vom 4. Dezember 2007 verpflichtete die SVA die S.___ GmbH u.a., auf diesem Betrag (AHV-pflichtige Bruttolohnsumme: Fr. 6'918.--) die paritätischen Beiträge von Fr. 982.50