B.b Die SVA St. Gallen wies mit Entscheid vom 1. April 2008 die Einsprache ab. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass bei getrennt ausgewiesenen Unkosten die 25%-Pauschalregelung für Unkostenentschädigungen nicht zur Anwendung gelange. Das Steueramt habe im Übrigen höhere Spesen als Fr. 11'400.-- pro Jahr nicht akzeptiert. S.___ seien offensichtlich keine ausserordentlich hohen Spesen entstanden. So habe er kein grösseres Reisegebiet und müsse namentlich keine Übernachtungen in Kauf nehmen. Nebst den zu hohen Spesen sei auch der Beitrag des Arbeitgebers an die Krankenkassenprämie des Arbeitnehmer von Fr. 330.-- im Jahr 2003 und Fr. 240.-- im Jahr 2004 zu Recht nachbelastet worden (act.