Der betroffene Mitarbeiter S.___ berichtete in der Stellungnahme vom 25. Januar 2008, er habe während all der Jahre seiner Anstellung mehrere Arbeitgeber für die gleiche Tätigkeit gehabt, wobei immer die 25%-Vereinbarung angewandt worden sei. Seine Kollegen, die ebenfalls bei Agenten der B.___ angestellt seien, hätten diesbezüglich keine Probleme (act. G 3.5).