Nachbelastung von paritätischen Beiträgen 2002 - 2004 samt Verzugszins Sachverhalt: A. A.a Die Ausgleichskasse St. Gallen führte am 22. November 2007 bei St.___, Leiter der damaligen A.___ (heute: B.___) Agentur, eine Arbeitgeberkontrolle an Ort und Stelle durch. Anlässlich dieser Kontrolle stellte der ausführende Revisor C.___ fest, dass beim Mitarbeiter S.___ in den Beitragsjahren 2002 bis 2004 trotz getrennt ausgewiesenen Unkosten für die Bestimmung des AHV-pflichtigen Lohnes vom Bruttolohn ein Pauschalabzug von 25% vorgenommen worden sei.