3.1 Die Abschreibung der Beiträge der Jahre 1995 bis 1998 begründete die GastroSocial aufgrund des Vorliegens von elf Pfändungsverlustscheinen sowie der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven mit der offensichtlichen Aussichtslosigkeit der Betreibung (act. G 3.1/14). Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht, dass seit dem Jahr 1995 weitere zahlreiche Verlustscheine gegen die Beschwerdeführerin ausgestellt wurden (act. G 1.5), durfte die GastroSocial die offenen Beiträge der Jahre © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte