C.a Gegen diesen Einspracheentscheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 27. Januar 2008. Die Beschwerdeführerin beantragt, vertreten durch Roger Hochreutener, Rechtsagent, unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Aufhebung des Entscheides sowie die Rückweisung der Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin. Eventualiter sei die Rentenskala 44/Vollrente anzuwenden unter Berücksichtigung der Beitragsjahre 1995 bis 1998 sowie des Beitragsjahres 1999 als Angestellte. Betreffend die Beitragsjahre 1995 bis 1998 bringt die Beschwerdeführerin vor, als selbstständigerwerbende Wirtin tätig gewesen zu sein.