B.b Mit Entscheid vom 9. Januar 2008 wies die SVA St. Gallen die Einsprache ab. Sie begründete die Abweisung damit, dass die bei der GastroSocial abgerechneten Jahre 1995 bis 1998 gesamthaft abgeschrieben worden seien. Sie könnten daher nicht als Beitragsjahre angerechnet werden. Für das Jahr 1999 läge überhaupt kein Eintrag im individuellen Konto vor. Es habe den Anschein, dass diesbezüglich keine Beiträge abgerechnet worden seien. Demnach seien für die Jahre 1995 bis 1999 zu Recht keine Beiträge angerechnet worden (act. G 3.1/11). C.