Entscheid Versicherungsgericht, 30.10.2008 Art. 16 Abs. 1 und 2 AHVG; Art. 34c AHVV; abgeschriebene Beiträge; Lücken in der Beitragsdauer können u.a. auch dann gefüllt werden, wenn deren Entstehung darauf zurückzuführen ist, dass seitens der Behörde eine falsche Auskunft erteilt wurde; Verwirkungsregeln stehen diesem Vorgehen nicht entgegen; das Unterbleiben einer gebotenen Auskunft ist einer falschen Auskunft gleichgestellt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Oktober 2008, AHV 2008/2). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_1005/2008.