Ein Abstützen auf die aktuellen ökonomischen Verhältnisse bei wesentlicher Veränderung der persönlichen Umstände erscheint im Ergebnis berechtigt. Schliesslich setzt der Erlass von Mindestbeiträgen eine wirtschaftliche Notlage der Beschwerdeführerin voraus, weshalb weit zurückliegende Verhältnisse nicht entscheidend sein können. Der angefochtene Entscheid lässt sich bei diesen Gegebenheiten nicht aufrecht erhalten. 3. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 5/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte