2.2 Die A.___ betreiben durch ihre Geschäftsführerin und Komplementärin, die C.___, Unternehmungen in X.___ und Y.___ und beschäftigten über 2'400 Mitarbeiter (vgl. act. G 3.33 Beilagen 3 und 4). Das Gesellschaftskapital von 50 Mio. Euro wird von bis zu vier Familienstämmen zu gleichen Teilen gehalten, wobei die Einlage des zum 3. Stamm gehörenden Beschwerdeführers … Mio. Euro beträgt. Das Kapital der Komplementärin (C.___) wird von den Familienstämmen 1 und 2 gehalten, welchen der Beschwerdeführer nicht angehört. Er ist dementsprechend auch nicht Gesellschafter der Komplementärin (vgl. § 3 Ziffer 3.2 Gesellschaftsvertrag A.___ [act. G 3.33 Beilage 5]; § 3 Ziffer 3.2 und 3.4