domizilierten Kommanditgesellschaft gilt als versichert und ist für das Erwerbseinkommen beitragspflichtig, das ihm aus dieser Unternehmung zufliesst (BGE 105 V 7 Erw. 2; ZAK 1988, 456 Erw. 4b, ZAK 1986, 460 Erw. 4a, ZAK 1985, 317 Erw. 1 und 524 Erw. 2d, ZAK 1981, 519 Erw. 2b). Das Einkommen der Kommanditäre kann bestehen aus einem Anteil am Geschäftsergebnis (Gewinnanteil), einem Zins für die Kommandite und für allfällige weitere Kapitalanlagen sowie einem Arbeitsentgelt, wenn der Kommanditär in der Gesellschaft mitarbeitet (Rz 1028f der Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherungen über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV/IV/EO [WSN]).