September 2008 erliess die SVA eine Nachtragsverfügung betreffend das Jahr 2005, gegen welche der Versicherte ebenfalls Einsprache erheben liess (act. G 3.36, 3.37). Mit Einspracheentscheid vom 24. September 2008 wies die SVA die Einsprachen ab (act. G 3.38). B.