G 3.5 bis 3.16). Am 10. Oktober 2007 meldete das Steueramt der SVA ein Erwerbseinkommen 2005 von Fr. 130.-- mit dem Hinweis, dass der Versicherte in Deutschland aus selbständiger Tätigkeit ein Erwerbseinkommen von Fr. ---.-- erzielt habe (act. G 3.18). Hierauf teilte die SVA dem Versicherten am 13. Dezember 2007 unter anderem mit, Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche in einem EU-Staat eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben würden, seien für diese Einkünfte in der Schweiz beitragspflichtig (act.