C.e Mit Schreiben vom 5. Dezember 2008 nimmt G.___ Stellung und gibt an, dass er in der fraglichen Zeit als Selbstständigerwerbender tätig gewesen sei. Er bestätige die Ausführungen des Beschwerdeführers in der Beschwerde und hält fest, dass er in den Jahren 2003 und 2004 für verschiedene Firmen als Akkordant bzw. Unterakkordant tätig gewesen sei, so namentlich für B.___ Fensterbau sowie A.___ AG (act. G 10).