C.c In der Stellungnahme vom 30. September 2008 hält der Beschwerdeführer an den Ausführungen in der Beschwerde vom 24. August 2008 vollumfänglich fest. Den Vorakten könne entnommen werden, dass G.___ per 1. April 2002 die Erfassung als Einzelfirma im Erwerbszweig "Fenstermontagen" bei der SVA St. Gallen beantragt habe. Für seine Firma habe er Investitionen von knapp Fr. 16'000.-- (Montagemaschinen, Geschäftswagen) getätigt. Gemäss AK-Registerauszug sei G._