Im Übrigen habe dieser bei seiner Wohngemeinde für die Jahre 2002, 2003 und 2004 auch keine Steuererklärung eingereicht, weswegen er nach Ermessen eingeschätzt worden sei. Das Bestätigungsschreiben der SUVA betreffend Erfassung als Selbstständigerwerbender habe zur Statusfrage ebenfalls keine Bindungswirkung und sei zudem missverständlich. Auch der geltend gemachte Abschluss einer Haftpflichtversicherung würde nicht zur Klärung der Statusfrage beitragen, da eine Privathaftpflichtversicherung nicht hoheitlich festlege, ob eine versicherte Person Arbeitnehmer oder Selbstständigerwerbender sei; weiter sei eine Berufshaftpflicht aus