Vielmehr sei er in den Jahren 2003 und 2004 als Fenstermonteur bei der Firma seines Schwagers J.___ im Stundenaufwand tätig gewesen und habe in Montagegruppen mitgearbeitet. Da die Aufträge im Namen der Firma J.___ durchgeführt worden seien, habe G.___ für seine Tätigkeit kein Unternehmerrisiko zu tragen gehabt. Die Kundenaufträge seien über die Firma J.___ abgerechnet worden, dementsprechend habe es sich um keine Direktaufträge gehandelt. Zwar sei G.___ bis Ende November 2002 als Selbstständiger erfasst gewesen (Konkurs per X.X.2002), habe sich aber seither nicht mehr als Selbstständiger angemeldet. Laut Auskunft des Steueramtes Z.