A.a Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA), Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen, führte am 29. Februar 2008 bei der Einzelfirma J.___, Fenstermontagen, eine Arbeitgeberkontrolle an Ort und Stelle durch. Anlässlich dieser Kontrolle stellte der ausführende Revisor fest, dass die Lohnsummen für die Jahre 2003 und 2004 für den Montagearbeiter G.___ nicht abgerechnet worden seien, obwohl dieser nicht als Selbstständigerwerbender bei einer AHV-Ausgleichskasse angemeldet gewesen sei. Vielmehr sei er in den Jahren 2003 und 2004 als Fenstermonteur bei der Firma seines Schwagers J.___ im Stundenaufwand tätig gewesen und habe in Montagegruppen mitgearbeitet.