die Kommanditisten haben je volle nominal DM 10'000.-- Kapitalanteil eine Stimme. Kommanditisten mit einem Kapitalanteil von weniger als nominell DM 10'000.-- haben je eine Stimme. Beschlüsse der Gesellschafter werden grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (Einsprachebeilage 6). Der Beschwerdeführer ist an der B.___ als Kommanditist mit DM 100'000.-- beteiligt (Einsprachebeilage 3). Diese Beteiligung entspricht gemäss unbestrittenen gebliebener Darstellung des Beschwerdeführers in der Einsprache einem Wert von 0.142 % am gesamten Kapital der Gesellschaft (act. G 3.13, S. 2).