Für alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehenden Geschäfte ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich; der Verkauf des oben genannten Airbusses bedarf dabei nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin an der Versammlung vertreten ist. Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat 10 Stimmen. Im Übrigen gewähren je nominell 10'000.-- DM eines Kapitalanteils eine Stimme (vgl. Einsprachebeilage 5).