natürliche oder juristische Person an der Gesellschaft beteiligen, wobei die Kommanditanteile über DM 100'000.-- oder über einen durch DM 10'000.-- teilbaren höheren Betrag lauten müssen. Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Sie ist berechtigt, Dritte mit Aufgaben der Geschäftsführung zu beauftragen, entsprechende Geschäftsbesorgungsverträge mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschliessen und entsprechende Vollmachten zu erteilen. Für alle über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehenden Geschäfte ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich;