Von der Initiatorin und Administratorin der Gesellschaften, der D.___, seien die Kommanditanteile deshalb auch unter dem Titel "Leasing-Fonds" vertrieben worden. Die Wahl der GmbH & Co. KG als Gesellschaftsform habe ausschliesslich steuerliche Zwecke. Eine Mitarbeit der Kommanditisten im Sinn einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sei weder erwünscht noch möglich gewesen (act. G 6). C.d Mit Eingabe vom 3. März 2009 beantragt die SVA unter Hinweis auf den angefochtenen Einspracheentscheid die Abweisung der Beschwerde (act. G 9). Erwägungen: 1. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte