sie seien reine Kapitalanleger bzw. -geber, ohne dass sie massgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen könnten. Die konkrete Ausgestaltung der GmbH & Co. KG hänge zwar weitgehend von den entsprechenden Gesellschaftsverträgen ab, weshalb die Erscheinungsformen in der Praxis sehr zahlreich und verschieden seien. Allen Erscheinungsformen sei aber eigen, dass klar zwischen Geschäftsführung und Finanzierung unterschieden werde. Bei den vorliegend relevanten Gesellschaften, der A.___ und der B.___ handle es sich eher um Fondsgesellschaften. Von der Initiatorin und Administratorin der Gesellschaften, der D.__