© Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte C.a Mit Eingabe vom 8. August 2008 (Datum Poststempel) erhebt der Versicherte Beschwerde und beantragt sinngemäss die Aufhebung des Einspracheentscheids. Zudem beantragt er, das Beschwerdeverfahren zu sistieren, bis geklärt sei, wem das Recht zur Besteuerung des für den Bescheid massgeblichen Erwerbseinkommens zustehe (act. G 1). C.b Nachdem sich die Beschwerdegegnerin am 19. August 2008 mit einer Sistierung einverstanden erklärt hat (act. G 3), wurde das Verfahren am 26. August 2008 sistiert (act. G 4).