A.b Am 16. Juni 2008 erhob der Versicherte Einsprache gegen die Beitrags- und Verzugszinsverfügungen. Er machte im Wesentlichen geltend, das den Verfügungen zu Grunde gelegte Einkommen aus dem Jahr 2006 sei kein Erwerbseinkommen, sondern Einkommen aus privatem Vermögen und deshalb nicht sozialversicherungspflichtig (act. G 3.13). B.