© Kanton St.Gallen 2026 Seite 3/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte B.b Mit Entscheid vom 19. Mai 2008 wies die SAK die Einsprache ab. Die letzte Beitragszahlung stamme vom 29. Dezember 2006 und sei dem Jahr 2005 gutgeschrieben worden. Die Einsprecherin habe somit freiwillige Versicherungszeiten von 1992 bis 2005 erworben. Zahlungen für das Jahr 2006 seien hingegen nicht belegt. Der Einspracheentscheid wurde der Versicherten nicht eingeschrieben zugestellt (act. G 3.1/35). C.