Ab 1. Juni 2007 habe sie eine Stelle gefunden und bezahle seither die AHV/IV/EO-Beiträge auf ihrem Lohn. Da sie trotz vieler Versuche telefonisch nie habe abklären können, ob sie einen Beitrag an die freiwillige Versicherung für 2007 bezahlen solle oder nicht, habe sie sich bei der Ausgleichskasse St. Gallen erkundigt. Sie habe dabei die Auskunft erhalten, dass dies nicht nötig sei, weil sie zurzeit in der Schweiz arbeite und die obligatorischen Beiträge bezahle. Aus diesem Grund habe sie für das Jahr 2007 den Beitrag an die freiwillige Versicherung nicht einbezahlt (act. G 3.1/34).