B.a Dagegen erhob H.___ am 29. Februar 2008 Einsprache. Sie machte geltend, sie habe während 20 Jahren Beiträge bezahlt. Den letzten Beitrag habe sie am 27. Dezember 2006 einbezahlt. Sie sei Ende November 2006 mit ihrer Familie aus Kolumbien zurück in die Schweiz gereist. Vom 1. Januar bis 31. Mai 2007 habe die Kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen die AHV/IV/EO-Beiträge bezahlt. Ab 1. Juni 2007 habe sie eine Stelle gefunden und bezahle seither die AHV/IV/EO-Beiträge auf ihrem Lohn.