Für den Säumnisfall wurde der Ausschluss aus der freiwilligen Versicherung angedroht; beigelegt war ein Kontoauszug für die Periode vom 1. Januar 2006 bis 25. Juni 2007, wonach das Guthaben der SAK per 25. Juni 2007 Fr. 848.70 betrug (act. G 1.10 f.). A.g Am 28. Januar 2008 verfügte die SAK den Ausschluss der Versicherten aus der freiwilligen Versicherung wegen ausstehender, nicht innert Frist bezahlter Beiträge (act. G 3.1/33). B.