A.c Mit Schreiben vom 14. Oktober 2004 wurde die Versicherte gemahnt, den per 30. Juni 2004 ausstehenden Beitrag von Fr. 424.35 zu begleichen (act. G 3.1/24). Eine weitere – per Einschreiben gesandte – Mahnung erfolgte am 12. Januar 2005 (act. G 3.1/25). Eine Einzahlung der Versicherten im Umfang von Fr. 848.70 erfolgte per 29. März 2005 (vgl. act. G 3.1/26).