Entscheid Versicherungsgericht, 15.01.2009 Art. 2 Abs. 1 und 3 AHVG, Art. 13 VFV: Ausschluss aus der freiwilligen Versicherung wegen unbezahlt gebliebener Beiträge. Wegen nicht nachvollziehbarer Mahnungen ist Ausschluss nicht gerechtfertigt. Die Beschwerdeführerin konnte wegen nicht zur Kenntnis gebrachter Anrechnung von Beiträgen an die Vorjahre nicht genau erkennen, ob und welche Beiträge sie noch zu bezahlen hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Januar 2009, AHV 2008/14). Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Marie Löhrer und Marie- Theres Rüegg Haltinner; Gerichtsschreiber Philipp Geertsen Entscheid vom 15. Januar 2009