eines Bestandesschutzes eine Bindung der Behörden an die Vertrauensgrundlage bewirken oder der in ihrem Vertrauen enttäuschten Person einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Staat verschaffen. Der finanzielle Ausgleich von Vertrauensschäden kommt vor allem in Betracht, wenn vermögenswerte Interessen der betroffenen Person durch die im Vertrauen auf behördliches Verhalten getroffenen Massnahmen beeinträchtigt werden.