Der inhaltliche Mangel der Vertrauensgrundlage braucht nicht unbedingt in einer Gesetzwidrigkeit zu bestehen; die rechtsanwendende Behörde hat möglicherweise von ihrem Ermessensoder Beurteilungsspielraum in einer Weise Gebrauch gemacht, von der sie nachträglich wieder abrücken möchte (Weber-Dürler, a.a.O., S. 87 f.). © Kanton St.Gallen 2026 Seite 8/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte