B.e Die zuständige Verfahrensleitung des Versicherungsgerichts lud am 24. Juli 2008 die IV-Stelle des Kantons St. Gallen zum Verfahren bei und gab ihr Gelegenheit, die Parteirechte wahrzunehmen (act. G 11). Mit Schreiben vom 30. Juli 2008 erklärte der Rechtsdienst der SVA in Vertretung der IV-Stelle, von der Beiladung Kenntnis genommen zu haben, und verzichtete auf eine Stellungnahme (act. G 12). Erwägungen: 1.