B.a Gegen diesen Entscheid richtet sich die Beschwerde des Rechtsvertreters der Versicherten vom 9. April 2008. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids. Von einer Einstufung der Versicherten als Arbeitgeberin sei abzusehen. Eventuell sei dem Gesuch um Erlass der rückwirkenden Bezahlung der paritätischen Beiträge für die Jahre 2002 bis 2006 zu entsprechen bzw. die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, das Erlassgesuch neu zu beurteilen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge.