Unter Berücksichtigung ihrer Antworten qualifizierte sie die Versicherte als Arbeitgeberin der Vorleserinnen und berechnete für die Zeit 2002 bis 2006 Beiträge und Verzugszinsen in der Höhe von insgesamt Fr. 6'091.25, die sie bei der Versicherten mit Verfügung vom 20. September 2007 einverlangte (AK-act. 47). Die Einsprache des Rechtsvertreters der Versicherten vom 19. Oktober 2007 wies der Rechtsdienst der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) in Vertretung der Ausgleichskasse mit Entscheid vom 27. Februar 2008 ab.