Eine gegen diese Verfügung gerichtete Einsprache vom 14. Oktober 2005 (AK-act. 4; 9) wies die Ausgleichskasse mit Einspracheentscheid vom 6. April 2006 ab (AK-act. 12). Mit Beschwerde vom 8. Mai 2006 beantragte Rechtsanwalt lic. iur. Christoph Anwander in Vertretung der Versicherten die Aufhebung des Einspracheentscheids. Von einer Einstufung der Versicherten als Arbeitgeberin sei abzusehen (AK-act. 13).