A.a G.___, Jahrgang 1959, bezieht von der Invalidenversicherung (IV) seit 1997 Dienstleistungen Dritter in Form eines Vorlesedienstes anstelle eines Hilfsmittels. Mit Schreiben vom 22. Juli 2005 teilte die kantonale Ausgleichskasse der Versicherten mit, sie habe sie rückwirkend ab 1. Juli 2003 als Arbeitgeberin erfasst (AK-act. 1). Mit Verfügung vom 20. September 2005 veranlagte sie die Versicherte betreffend paritätische Beiträge der Jahre 2003 und 2004 und forderte offene AHV-/IV-/EO- und ALV-Beiträge in der Höhe von Fr. 1'551.90 ein (AK-act. 3). Eine gegen diese Verfügung gerichtete Einsprache vom 14. Oktober 2005 (AK-act.