© Kanton St.Gallen 2026 Seite 6/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte vorliegend zu beurteilenden Fall eine Parteientschädigung von Fr. 1'500.-- (inklusive Barauslagen und Mehrwertsteuer) als angemessen. Demgemäss hat das Versicherungsgericht entschieden: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 26. Februar 2008 aufgehoben und die Sache wird zur weiteren Abklärung und zu allfällig neuer Verfügung im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.