entschieden hat. Für den Wechsel des Beitragsstatuts von selbstständiger zu unselbstständiger Erwerbstätigkeit bedarf es also der Voraussetzungen der Wiedererwägung oder der prozessualen Revision (Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Februar 2003, AHV 2002/77, 78, E. 2 mit Hinweis auf BGE 122 V 173 E. 4a).