C.b Unter Verzicht auf eine Beschwerdeantwort beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und verweist zur Begründung auf die Erwägungen des Einspracheentscheids (act. G 5). Erwägungen: 1. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 4/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte