B.b Mit Einspracheentscheid vom 26. Februar 2008 wurde die Einsprache insofern teilweise gutgeheissen, als die SVA St. Gallen bei der Berechnung der nachgeforderten Beiträge die Mehrwertsteuer in Abzug brachte, dafür aber die nicht abgezogenen Arbeitnehmerbeiträge aufrechnete. Daraus resultierte eine Nachforderung für das Jahr 2002 von Fr. 9'142.15 und für das Jahr 2003 von Fr. 5'599.50 sowie ein Verzugszins ab 2003 von Fr. 2'228.40 und ab 2004 von Fr. 1'084.90. Im Übrigen wies die SVA St. Gallen die Einsprache ab. Angesichts der Tatsache, dass E.___ seit Juli 1998 einziges Mitglied des Verwaltungsrats der E._