_ AG seit 1988 Architekturleistungen. Nachdem die selbstständige Tätigkeit wegen möglicher Verlustverrechnungen zu keiner konkreten Beitragserhebung geführt habe, sei es besonders stossend, wenn nun einfach dasselbe Einkommen als Lohn bei der AG aufgerechnet werde. Zudem sei das Honorar inklusive Mehrwertsteuer aufgerechnet worden (act. G 5.1/12).