EO-Beiträge von Fr. 14'515.-- und Abzug des Eigenkapitalzinses von Fr. 6'540.-ergibt sich ein beitragspflichtiges Einkommen von Fr. 1'409'869.-- (vgl. act. G 10.10). Die Streitsache ist dementsprechend zur Berechnung der persönlichen Beiträge 2005 an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3.