Für das Jahr 2005 ist sodann zu beachten, dass zusätzlich zur Hälfte der Einkaufssumme von Fr. 1'580'000.-- die Hälfte der vom Beschwerdeführer für sich erbrachten ordentlichen Beiträge von Fr. 408'341.-- abzuziehen ist, so dass ein Einkommen von Fr. 1'401'894.-- resultiert (Fr. 2'396'064.-- - Fr. 790'000.-- [50 % Einkaufssumme] - Fr. 204'170.-- [50 % ordentliche Beiträge]). Nach Aufrechnung der persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge von Fr. 14'515.-- und Abzug des Eigenkapitalzinses von Fr. 6'540.-ergibt sich ein beitragspflichtiges Einkommen von Fr. 1'409'869.-- (vgl. act.