B.a Gegen diese Entscheide richtet sich die vorliegende, an die Ausgleichskasse medisuisse gerichtete und am 17. März 2008 an das Versicherungsgericht weitergeleitete Beschwerde vom 15. Januar 2008 mit dem sinngemässen Antrag auf Aufhebung der angefochtenen Einspracheentscheide. Sodann seien die gesamten laufenden Beiträge und Einkaufsummen zum Abzug zuzulassen (act. G 1). Mit ergänzender Eingabe vom 20. März 2008 lässt der nunmehr vertretene © Kanton St.Gallen 2026 Seite 2/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte