Mit Einspracheentscheiden vom 3. Januar 2008 hiess die Ausgleichskasse die Einsprachen teilweise gut und setzte das beitragspflichtige Einkommen für 2004 neu auf Fr. 980'200.--, die persönlichen Beiträge auf Fr. 93'584.40 (inkl. Verwaltungskosten) fest. Für das Jahr 2005 setzte sie das beitragspflichtige Einkommen auf Fr. 1'614'000.--, die persönlichen Beiträge auf Fr. 154'096.80 (inkl. Verwaltungskosten) fest. Dabei nahm sie jeweils einen Abzug von 50 % für die Einkaufssummen und für die laufenden Beiträge 2004 des Versicherten an die berufliche Vorsorge von Fr. 406'680.95 vor (act. G 10.1/9 und 10). B.