G 10.1/3 und 4). Dagegen erhob der Versicherte am 14. Juni 2007 bzw. am 21. August 2007 Einsprache und beantragte den (vollen) Abzug der in den Jahren 2004 und 2005 getätigten Einkaufssummen in die berufliche Vorsorge von Fr. 1'569'000.-- bzw. Fr. 1'580'000.-- sowie der laufenden Beiträge im Jahr 2004 von Fr. 414'387.-- (einschliesslich Personalbeiträge, act. G 10.1/5 - 7). Mit Einspracheentscheiden vom 3. Januar 2008 hiess die Ausgleichskasse die Einsprachen teilweise gut und setzte das beitragspflichtige Einkommen für 2004 neu auf Fr. 980'200.--, die persönlichen Beiträge auf Fr. 93'584.40 (inkl. Verwaltungskosten) fest.